Anhörung beim Kölner Verwaltungsgericht am 8. Juni (neuer Termin)
Welche Vertretung ist gesetzlich für die arbeitnehmerähnlichen Freien beim Deutschlandradio zuständig? Der Personalrat ist der Ansicht, dass er laut Bundespersonalvertretungsgesetz für arbeitnehmerähnliche Freien seit Anfang des Jahres zuständig ist. Deutschlandradio sieht das anders und hält die Freienvertretung für das entsprechende Gremium zur Vertretung der Freien. Der Haken daran ist, dass die Freienvertretung keine Mitbestimmungsrechte hat – ein zahnloser Tiger.
Der Personalrat möchte nun vor Gericht klären lassen, wie das Gesetz zu interpretieren ist. Die Entscheidung wird noch am selben Tag bekanntgegeben. Und es könnte Eindruck auf das Gericht machen, wenn viele freie Mitarbeitende sich für diese Entscheidung interessieren.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 33 K 5537/25.PVB. Der ursprüngliche Termin am 13. April wurde auf die Sitzung am Montag, den 8. Juni 2026, um 10:15 Uhr im Saal 102 (Zi-Nr. 102) des Kölner Verwaltungsgerichts verschoben.
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Es gibt dort Sicherheitskontrollen, ihr solltet euren Personalausweis dabeihaben.