Entlastungspaket gilt auch für Freie

  • Die Kollegin Kathy Ziegler von Verdi hat folgende Infos zusammengetragen:

    Die relevanten Maßnahmen (neben 9-€-Ticket etc.) sind laut Regierung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Sta…tlastungen.html)

    Erstes Entlastungspaket:

    1. Heizkostenzuschuss: Beziehende von Wohngeld erhalten 270 €, Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.
    2. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt zum 1.1.22 um 200 Euro auf 1.200 Euro.
    3. Der Grundfreibetrag steigt zum 1.1.22 um 363 Euro auf 10.347 Euro.
    4. Die Entfernungspauschale für Fernpendler steigt zum 1.1.22 (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent.


    Zweites Entlastungspaket:

    Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.


    Für Solo-Selbstständige:

    „Die Zahlung von 300 Euro soll laut Mitteilung der Bundesregierung ab September über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt werden. Selbstständige bekommen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung. Die Energiepreispauschale sollen alle Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende bekommen. Allerdings ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig.“

    Zitat aus der FR https://www.fr.de/wirtschaft/ver…r-91544226.html

    Kai Rüsberg @Ruhrnalist +49 177 7582825 Threema S7Z3UYEV

  • Kai Rüsberg 19. Mai 2022 um 17:22

    Hat den Titel des Themas von „Entlastungspaket für Freie nutzbar“ zu „Entlastungspaket gilt auch für Freie“ geändert.

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